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kommunale Gleichstellungsbeauftragte

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte

Im Land Brandenburg sind in 14 Landkreisen/kreisfreien Städten in rund 100 Kommunen des Landes Brandenburg Gleichstellungsbeauftragte vor Ort aktiv. Sie werden von den Kreistagen bzw. Stadtversammlungen und Gemeindevertretungen entsprechend § 18 der Kommunalverfassung benannt. Den Gleichstellungsbeauftragten muss Gelegenheit gegeben werden, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern haben, Stellung zu nehmen. Sie arbeiten auch nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und sind Ansprechpartnerinnen innerhalb sowie außerhalb der Verwaltungen. In amtsfreien Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohner*innen sind sie hauptamtlich tätig.

Im Land Brandenburg sind in 14 Landkreisen/kreisfreien Städten in rund 100 Kommunen des Landes Brandenburg Gleichstellungsbeauftragte vor Ort aktiv. Sie werden von den Kreistagen bzw. Stadtversammlungen und Gemeindevertretungen entsprechend § 18 der Kommunalverfassung benannt. Den Gleichstellungsbeauftragten muss Gelegenheit gegeben werden, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern haben, Stellung zu nehmen. Sie arbeiten auch nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und sind Ansprechpartnerinnen innerhalb sowie außerhalb der Verwaltungen. In amtsfreien Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohner*innen sind sie hauptamtlich tätig.


Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (LAG)

Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten haben sich in einer Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Brandenburgs (LAG) zusammengeschlossen. Ziel der LAG ist die Vernetzung und der fachliche Austausch. Die LAG verfasst Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und bringt sich in aktuelle politische Diskurse ein. Sie ist Mitglied des Frauenpolitischen Rats (FPR).

Alle zwei Monate lädt die Landesgleichstellungsbeauftragte die LAG zu einer Konferenz ein. Die regelmäßigen Treffen widmen sich immer einem gleichstellungspolitischen Hauptthema, mit fachlichen Input sowie Austausch. Die Gleichstellungbeauftragten haben zudem die Gelegenheit, sich zu vernetzen, auszutauschen und von den Erfahrungen untereinander zu lernen. Im Sommer findet jährlich die Klausurtagung an wechselnden Orten bzw. in wechselnden Landkreisen statt.

Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten haben sich in einer Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Brandenburgs (LAG) zusammengeschlossen. Ziel der LAG ist die Vernetzung und der fachliche Austausch. Die LAG verfasst Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und bringt sich in aktuelle politische Diskurse ein. Sie ist Mitglied des Frauenpolitischen Rats (FPR).

Alle zwei Monate lädt die Landesgleichstellungsbeauftragte die LAG zu einer Konferenz ein. Die regelmäßigen Treffen widmen sich immer einem gleichstellungspolitischen Hauptthema, mit fachlichen Input sowie Austausch. Die Gleichstellungbeauftragten haben zudem die Gelegenheit, sich zu vernetzen, auszutauschen und von den Erfahrungen untereinander zu lernen. Im Sommer findet jährlich die Klausurtagung an wechselnden Orten bzw. in wechselnden Landkreisen statt.