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Alleinerziehend

Mutter und Tochter, Foto: © Christian Schwier / Fotolia
Foto: © Christian Schwier / Fotolia

Alleinerziehende leisten Großartiges, um ihren Kindern eine gute Zukunft zu ermöglichen. Oft tragen sie die alleinige Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder.

Gleichzeitig sind sie besonderen Belastungen ausgesetzt. So sind Alleinerziehende überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit oder schlechter Bezahlung betroffen und damit deutlich stärker von Armut bedroht.

  • Es gibt rund 95.000 Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil in Brandenburg.
  • Damit gehört fast jede vierte Familie mit minderjährigen Kindern im Land zu dieser Gruppe. Vor 25 Jahren war in Ostdeutschland nur jede sechste Familie eine Ein-Eltern-Familie.
  • In Brandenburg leben 78.600 alleinerziehende Mütter und 16.400 alleinerziehende Väter (Quelle: Mikrozensus 2021).

Alleinerziehende und ihre Kinder spielen in der Familienpolitik des Landes Brandenburg eine wichtige Rolle.

Das Land bietet Alleinerziehenden umfangreiche Unterstützung. Dazu gehören die guten Kita- und Hortkapazitäten mit deutlich besseren Voraussetzungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie als in vielen anderen Bundesländern.

Mutter und Tochter, Foto: © Christian Schwier / Fotolia
Foto: © Christian Schwier / Fotolia

Alleinerziehende leisten Großartiges, um ihren Kindern eine gute Zukunft zu ermöglichen. Oft tragen sie die alleinige Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder.

Gleichzeitig sind sie besonderen Belastungen ausgesetzt. So sind Alleinerziehende überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit oder schlechter Bezahlung betroffen und damit deutlich stärker von Armut bedroht.

  • Es gibt rund 95.000 Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil in Brandenburg.
  • Damit gehört fast jede vierte Familie mit minderjährigen Kindern im Land zu dieser Gruppe. Vor 25 Jahren war in Ostdeutschland nur jede sechste Familie eine Ein-Eltern-Familie.
  • In Brandenburg leben 78.600 alleinerziehende Mütter und 16.400 alleinerziehende Väter (Quelle: Mikrozensus 2021).

Alleinerziehende und ihre Kinder spielen in der Familienpolitik des Landes Brandenburg eine wichtige Rolle.

Das Land bietet Alleinerziehenden umfangreiche Unterstützung. Dazu gehören die guten Kita- und Hortkapazitäten mit deutlich besseren Voraussetzungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie als in vielen anderen Bundesländern.


Was heißt alleinerziehend?

Die amtliche Statistik definiert Alleinerziehende vor allem als Mütter oder Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. -partner mit mindestens einem ledigen Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt zusammenleben.

In rechtlicher Hinsicht gilt nur dasjenige Elternteil als alleinerziehend, dem das alleinige Sorgerecht für das Kind oder die Kinder obliegt (§§ 1626 ff. BGB). Dies kann auch ein/e Pflegevater/-mutter oder ein/e Großvater/-mutter sein. Es kommt nicht darauf an, ob in dem Haushalt der zur Erziehung berechtigten und verpflichteten Person noch eine weitere Person lebt, weil nur auf die Trägerschaft des Sorgerechtinhabers abgestellt wird. 

Fragt man Alleinerziehende nach ihrer eigenen Definition, ist für viele das Alleinerziehendsein weniger an die Haushaltssituation gekoppelt, sondern vielmehr an die Verantwortungsverteilung. Auch wenn nach der gesetzlichen Lage beide verheiratete Eltern und die Mehrheit der nicht verheirateten Eltern das Sorgerecht für die Kinder haben, so ist man nach Aussagen von Betroffenen so lange alleinerziehend, wie man wesentliche Entscheidungen (z. B. was das Kind darf oder nicht, Auswahl der Schule) alleine fällt.

Nach dieser Definition ist es möglich, alleinerziehend zu sein, obwohl bereits eine (neue) Partnerin oder ein (neuer) Partner im gemeinsamen Haushalt lebt, oder eben auch nicht alleinerziehend zu sein, auch wenn man ohne Partnerin oder Partner im Haushalt ist.

Die amtliche Statistik definiert Alleinerziehende vor allem als Mütter oder Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. -partner mit mindestens einem ledigen Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt zusammenleben.

In rechtlicher Hinsicht gilt nur dasjenige Elternteil als alleinerziehend, dem das alleinige Sorgerecht für das Kind oder die Kinder obliegt (§§ 1626 ff. BGB). Dies kann auch ein/e Pflegevater/-mutter oder ein/e Großvater/-mutter sein. Es kommt nicht darauf an, ob in dem Haushalt der zur Erziehung berechtigten und verpflichteten Person noch eine weitere Person lebt, weil nur auf die Trägerschaft des Sorgerechtinhabers abgestellt wird. 

Fragt man Alleinerziehende nach ihrer eigenen Definition, ist für viele das Alleinerziehendsein weniger an die Haushaltssituation gekoppelt, sondern vielmehr an die Verantwortungsverteilung. Auch wenn nach der gesetzlichen Lage beide verheiratete Eltern und die Mehrheit der nicht verheirateten Eltern das Sorgerecht für die Kinder haben, so ist man nach Aussagen von Betroffenen so lange alleinerziehend, wie man wesentliche Entscheidungen (z. B. was das Kind darf oder nicht, Auswahl der Schule) alleine fällt.

Nach dieser Definition ist es möglich, alleinerziehend zu sein, obwohl bereits eine (neue) Partnerin oder ein (neuer) Partner im gemeinsamen Haushalt lebt, oder eben auch nicht alleinerziehend zu sein, auch wenn man ohne Partnerin oder Partner im Haushalt ist.


Soziale Netzwerke

Viele Alleinerziehende sind in sozialen Netzwerken integriert, wobei die Unterstützung meist von Frauen aus dem familiären Kreis geleistet wird.

Zwei Vereine, die Selbsthilfegruppe Alleinerziehender (SHIA e.V.) und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) leisten Lobbyarbeit für die Interessen der Alleinerziehenden.

Viele Alleinerziehende sind in sozialen Netzwerken integriert, wobei die Unterstützung meist von Frauen aus dem familiären Kreis geleistet wird.

Zwei Vereine, die Selbsthilfegruppe Alleinerziehender (SHIA e.V.) und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) leisten Lobbyarbeit für die Interessen der Alleinerziehenden.