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Frauen vor Gewalt schützen

Eine traurige Frau fässt sich an den Kopf, Foto: © Oleksandr / Fotolia
Foto: © Oleksandr / Fotolia

Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder muss entschlossen bekämpft werden. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Die ganze Gesellschaft ist gefordert, hinzuschauen und zu handeln.

  • Frauen sind am häufigsten von häuslicher Gewalt betroffen. Im Jahr 2021 gab es laut der polizeilichen Kriminalstatistik in Brandenburg insgesamt 4.911 Opfer bzw. Geschädigte, davon waren 3.473 weiblichen Geschlechts (Quelle: Lagedarstellung Häusliche Gewalt im Land Brandenburg Jahr 2021).
  • Die offizielle Statistik spiegelt das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen allerdings nicht wider, da von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist.
  • Das Land Brandenburg hat ein landesweites Netz von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Zufluchtswohnungen. 24 Schutzeinrichtungen bieten bei akuter Bedrohung Zuflucht.
  • In 2021 konnten 1.013 Frauen und Kinder dort aufgenommen werden.
Eine traurige Frau fässt sich an den Kopf, Foto: © Oleksandr / Fotolia
Foto: © Oleksandr / Fotolia

Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder muss entschlossen bekämpft werden. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Die ganze Gesellschaft ist gefordert, hinzuschauen und zu handeln.

  • Frauen sind am häufigsten von häuslicher Gewalt betroffen. Im Jahr 2021 gab es laut der polizeilichen Kriminalstatistik in Brandenburg insgesamt 4.911 Opfer bzw. Geschädigte, davon waren 3.473 weiblichen Geschlechts (Quelle: Lagedarstellung Häusliche Gewalt im Land Brandenburg Jahr 2021).
  • Die offizielle Statistik spiegelt das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen allerdings nicht wider, da von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist.
  • Das Land Brandenburg hat ein landesweites Netz von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Zufluchtswohnungen. 24 Schutzeinrichtungen bieten bei akuter Bedrohung Zuflucht.
  • In 2021 konnten 1.013 Frauen und Kinder dort aufgenommen werden.

Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder - Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg

Die Landesregierung Brandenburg legt seit 2001 den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder auf.

Im Landesaktionsplan sind alle Maßnahmen der Landesregierung gebündelt.  Die Handlungsfelder sind unter anderem:

  • Sensibilisierung für Häusliche Gewalt bereits im Kindes- und Jugendalter
  • Prävention stärken, alle Gewaltformen in den Blick nehmen
  • Zuflucht- und Beratungsangebote erhalten, entwickeln und miteinander vernetzen
  • Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Gewalt stärken
  • Strukturen gegen Frauenhandel und Zwangsprostitution stärken, Umsetzung des Prostitutions- und Prostituiertenschutzgesetzes begleiten

Im Januar 2024 hat das Kabinett den neuen Landesaktionsplan als Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg beschlossen.

Die Landesregierung Brandenburg legt seit 2001 den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder auf.

Im Landesaktionsplan sind alle Maßnahmen der Landesregierung gebündelt.  Die Handlungsfelder sind unter anderem:

  • Sensibilisierung für Häusliche Gewalt bereits im Kindes- und Jugendalter
  • Prävention stärken, alle Gewaltformen in den Blick nehmen
  • Zuflucht- und Beratungsangebote erhalten, entwickeln und miteinander vernetzen
  • Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Gewalt stärken
  • Strukturen gegen Frauenhandel und Zwangsprostitution stärken, Umsetzung des Prostitutions- und Prostituiertenschutzgesetzes begleiten

Im Januar 2024 hat das Kabinett den neuen Landesaktionsplan als Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg beschlossen.


Istanbul goes Brandenburg

Das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen kann nur durch strukturelle Ursachen erklärt werden. Daher hat der Europarat 2011 mit der Istanbul-Konvention das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erarbeitet.
Seit 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland geltendes Recht und gibt starke Impulse für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen Ebenen.

Die Istanbul-Konvention ist somit die stärkste rechtliche Grundlage zur Abschaffung von Gewalt gegen Frauen, die es in Deutschland gibt.

Mit ihrer Ratifizierung verpflichten sich die Bundesregierung und auch die Bundesländer alle erforderlichen politischen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt zu verhindern, vor weiteren Gewalttaten zu schützen und Gewaltausübung zu sanktionieren. Auch die Kommunen haben im Rahmen der Daseinsvorsorge einen Auftrag und ein hohes Eigeninteresse die Ziele der Istanbul-Konvention zu verfolgen.

Die Konvention enthält klare Forderungen und Handlungsanweisungen zu den Themen Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Tatsanktionierung. In diesem Sinne fordert die Konvention eine staatliche Umsetzungsstrategie, ein interdisziplinär-vernetztes Handeln auch in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und ein umfassendes Datenmonitoring. 

Gewalt gegen Frauen oder »geschlechtsspezifische Gewalt« bezeichnet gemäß der Istanbul-Konvention Gewaltformen, von denen Frauen und Mädchen besonders häufig betroffen sind.
Dies beinhaltet u. a. folgende Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen: körperliche Gewalt, seelische Gewalt, Stalking, sexuelle Gewalt einschließlich Vergewaltigung, Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisierung.

Die Konvention gilt unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, Sprache, Religion, politischer Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Alter, Gesundheitszustand, einer Behinderung. Das Abkommen empfiehlt zudem, die Maßnahmen gegen „häusliche Gewalt“ auf alle Betroffenen in Partnerschaftsgewalt anzuwenden, also auch gewaltbetroffene Männer und Kinder zu schützen.

Wir sagen „Nein zu Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt“

„Istanbul goes Brandenburg“. Unter diesem Motto erarbeiten wir momentan eine Landesstrategie für interdisziplinäre Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen sowie häusliche Gewalt im Sinne der Istanbul-Konvention. Der hohen Gewaltbetroffenheit von Frauen werden wir als strukturellem Problem ressortübergreifend und gesamtgesellschaftlich begegnen. Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen erarbeitet die Landesregierung dafür einen neuen Landesaktionsplan. Er soll ein menschenrechtsbasierter, ressortübergreifender und effektiver Ansatz für Prävention, Opferschutz, Unterstützung für Betroffene und Strafverfolgung im Land Brandenburg sein.

Erste wichtige Maßnahmen haben wir bereits verwirklicht. Ein Gutachten bietet für Brandenburg eine wissenschaftliche Analyse zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und mit konkreten Maßnahmen zum landesweiten Ausbau des Gewaltschutzes. Die Vernetzung von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen in den verschiedenen Gesellschaftsbereichen hat über Gremien und Fachveranstaltungen begonnen. Die Frauenschutzinfrastruktur soll bis 2024 durch ein weiteres Frauenhaus, zusätzliche Schutzplätze und bessere Barrierefreiheit gestärkt werden. Künftig wollen wir Betroffenen besseren Schutz und Unterstützung anbieten, die Öffentlichkeit gezielter informieren, Fachkräfte sensibilisieren, präventive Maßnahmen verbessern und die Strafverfolgung effektiveren.

Voraussetzung für die gelungene Umsetzung der Istanbul-Konvention im Flächenland Brandenburg ist eine enge Vernetzung und vertrauensvolle Zusammenarbeit von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen – landesweit und vor Ort. Bestehende kommunale Netzwerke, Strukturen und Erfahrungen in Kommunen und Kreisen bieten bereits gute Ansätze für interdisziplinären Gewaltschutz.

Das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen kann nur durch strukturelle Ursachen erklärt werden. Daher hat der Europarat 2011 mit der Istanbul-Konvention das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erarbeitet.
Seit 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland geltendes Recht und gibt starke Impulse für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen Ebenen.

Die Istanbul-Konvention ist somit die stärkste rechtliche Grundlage zur Abschaffung von Gewalt gegen Frauen, die es in Deutschland gibt.

Mit ihrer Ratifizierung verpflichten sich die Bundesregierung und auch die Bundesländer alle erforderlichen politischen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt zu verhindern, vor weiteren Gewalttaten zu schützen und Gewaltausübung zu sanktionieren. Auch die Kommunen haben im Rahmen der Daseinsvorsorge einen Auftrag und ein hohes Eigeninteresse die Ziele der Istanbul-Konvention zu verfolgen.

Die Konvention enthält klare Forderungen und Handlungsanweisungen zu den Themen Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Tatsanktionierung. In diesem Sinne fordert die Konvention eine staatliche Umsetzungsstrategie, ein interdisziplinär-vernetztes Handeln auch in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und ein umfassendes Datenmonitoring. 

Gewalt gegen Frauen oder »geschlechtsspezifische Gewalt« bezeichnet gemäß der Istanbul-Konvention Gewaltformen, von denen Frauen und Mädchen besonders häufig betroffen sind.
Dies beinhaltet u. a. folgende Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen: körperliche Gewalt, seelische Gewalt, Stalking, sexuelle Gewalt einschließlich Vergewaltigung, Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisierung.

Die Konvention gilt unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, Sprache, Religion, politischer Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Alter, Gesundheitszustand, einer Behinderung. Das Abkommen empfiehlt zudem, die Maßnahmen gegen „häusliche Gewalt“ auf alle Betroffenen in Partnerschaftsgewalt anzuwenden, also auch gewaltbetroffene Männer und Kinder zu schützen.

Wir sagen „Nein zu Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt“

„Istanbul goes Brandenburg“. Unter diesem Motto erarbeiten wir momentan eine Landesstrategie für interdisziplinäre Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen sowie häusliche Gewalt im Sinne der Istanbul-Konvention. Der hohen Gewaltbetroffenheit von Frauen werden wir als strukturellem Problem ressortübergreifend und gesamtgesellschaftlich begegnen. Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen erarbeitet die Landesregierung dafür einen neuen Landesaktionsplan. Er soll ein menschenrechtsbasierter, ressortübergreifender und effektiver Ansatz für Prävention, Opferschutz, Unterstützung für Betroffene und Strafverfolgung im Land Brandenburg sein.

Erste wichtige Maßnahmen haben wir bereits verwirklicht. Ein Gutachten bietet für Brandenburg eine wissenschaftliche Analyse zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und mit konkreten Maßnahmen zum landesweiten Ausbau des Gewaltschutzes. Die Vernetzung von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen in den verschiedenen Gesellschaftsbereichen hat über Gremien und Fachveranstaltungen begonnen. Die Frauenschutzinfrastruktur soll bis 2024 durch ein weiteres Frauenhaus, zusätzliche Schutzplätze und bessere Barrierefreiheit gestärkt werden. Künftig wollen wir Betroffenen besseren Schutz und Unterstützung anbieten, die Öffentlichkeit gezielter informieren, Fachkräfte sensibilisieren, präventive Maßnahmen verbessern und die Strafverfolgung effektiveren.

Voraussetzung für die gelungene Umsetzung der Istanbul-Konvention im Flächenland Brandenburg ist eine enge Vernetzung und vertrauensvolle Zusammenarbeit von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen – landesweit und vor Ort. Bestehende kommunale Netzwerke, Strukturen und Erfahrungen in Kommunen und Kreisen bieten bereits gute Ansätze für interdisziplinären Gewaltschutz.


Frauenhäuser im Land Brandenburg

Eine Mutter hält ihr Kind auf dem Arm, Foto: © ulza / Fotolia
Foto: © ulza / Fotolia

Das Land Brandenburg hat ein landesweites Netz von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Zufluchtswohnungen. 24 Schutzeinrichtungen bieten bei akuter Bedrohung Zuflucht.

Die Frauenschutzeinrichtungen bieten ein qualifiziertes Hilfeangebot. Die Frauen finden dort mit ihren Kindern jederzeit und unabhängig vom Wohnort Aufnahme. Sie werden von Sozialarbeiterinnen oder Sozialpädagoginnen beraten und begleitet und bei der Betreuung der Kinder unterstützt.

Ein weiteres Aufgabenfeld der Frauenhäuser ist die externe Beratung und Krisenintervention für Frauen, die nicht in ein Frauenhaus gehen wollen.

In jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt befindet sich mindestens ein Frauenhaus oder eine Beratungsstelle mit angeschlossener Zufluchtswohnung. Die Einrichtungen werden von Land, Kommunen und Trägern sowie aus Spenden finanziert (Merkblatt zur Information über die Gewährung von Zuwendungen; Online-Antragstellung unter: https://maisred.lvnbb.de/lasv/de/zuwendungen/zufluchts-und-beratungsangebote/).

Die Adressen von Frauenhäusern und Notunterkünften sind aus Sicherheitsgründen geschützt. Eine Kontakt-Übersicht finden Sie hier:

Eine Mutter hält ihr Kind auf dem Arm, Foto: © ulza / Fotolia
Foto: © ulza / Fotolia

Das Land Brandenburg hat ein landesweites Netz von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Zufluchtswohnungen. 24 Schutzeinrichtungen bieten bei akuter Bedrohung Zuflucht.

Die Frauenschutzeinrichtungen bieten ein qualifiziertes Hilfeangebot. Die Frauen finden dort mit ihren Kindern jederzeit und unabhängig vom Wohnort Aufnahme. Sie werden von Sozialarbeiterinnen oder Sozialpädagoginnen beraten und begleitet und bei der Betreuung der Kinder unterstützt.

Ein weiteres Aufgabenfeld der Frauenhäuser ist die externe Beratung und Krisenintervention für Frauen, die nicht in ein Frauenhaus gehen wollen.

In jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt befindet sich mindestens ein Frauenhaus oder eine Beratungsstelle mit angeschlossener Zufluchtswohnung. Die Einrichtungen werden von Land, Kommunen und Trägern sowie aus Spenden finanziert (Merkblatt zur Information über die Gewährung von Zuwendungen; Online-Antragstellung unter: https://maisred.lvnbb.de/lasv/de/zuwendungen/zufluchts-und-beratungsangebote/).

Die Adressen von Frauenhäusern und Notunterkünften sind aus Sicherheitsgründen geschützt. Eine Kontakt-Übersicht finden Sie hier:

Die Frauenhäuser organisieren sich im Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser. Dies stellt auf seinem Internetportal Informationsmaterial zur Verfügung, welches auch in leichter Sprache zugänglich ist.

Die Frauenhäuser organisieren sich im Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser. Dies stellt auf seinem Internetportal Informationsmaterial zur Verfügung, welches auch in leichter Sprache zugänglich ist.


„Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ für den Zeitraum 2020 - 2024 Maßnahmen zum Aus-, Um- und Neubau sowie zum Erwerb oder der Sanierung von Unterstützungseinrichtungen, denen innovative Ansätze zur Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit zugrunde liegen. Das Land Brandenburg gewährt Landesfördermittel als Kofinanzierung zur Beteiligung an den Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Bundesprogrammes.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ für den Zeitraum 2020 - 2024 Maßnahmen zum Aus-, Um- und Neubau sowie zum Erwerb oder der Sanierung von Unterstützungseinrichtungen, denen innovative Ansätze zur Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit zugrunde liegen. Das Land Brandenburg gewährt Landesfördermittel als Kofinanzierung zur Beteiligung an den Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Bundesprogrammes.

Weitere Informationen finden Sie hier:


Beratungsstelle für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind

In Brandenburg gibt es seit dem Jahr 2011 in Königs Wusterhausen (Landkreis Dahme-Spreewald) eine Koordinierungs- und Beratungsstelle für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind. Sie wird vom Verein IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit für das Erzbistum Berlin betrieben.

Das Angebot umfasst Informationen und Beratung in Deutsch, Russisch, Polnisch, Rumänisch und Englisch. Die Beraterinnen begleiten Frauen bei Behördengängen, Gerichtsverfahren, vermitteln medizinische Hilfen und helfen bei der Suche nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten. Das Frauenministerium fördert die Arbeit pro Jahr mit über 80.000 Euro.

In Brandenburg gibt es seit dem Jahr 2011 in Königs Wusterhausen (Landkreis Dahme-Spreewald) eine Koordinierungs- und Beratungsstelle für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind. Sie wird vom Verein IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit für das Erzbistum Berlin betrieben.

Das Angebot umfasst Informationen und Beratung in Deutsch, Russisch, Polnisch, Rumänisch und Englisch. Die Beraterinnen begleiten Frauen bei Behördengängen, Gerichtsverfahren, vermitteln medizinische Hilfen und helfen bei der Suche nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten. Das Frauenministerium fördert die Arbeit pro Jahr mit über 80.000 Euro.


Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben.

Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung erhalten Betroffene Unterstützung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr in Deutsch und 17 weiteren Sprachen (Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kurdisch, Polnisch, Persisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch und Vietnamesisch).

Betroffene werden anonym und kostenfrei beraten.

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben.

Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung erhalten Betroffene Unterstützung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr in Deutsch und 17 weiteren Sprachen (Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kurdisch, Polnisch, Persisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch und Vietnamesisch).

Betroffene werden anonym und kostenfrei beraten.


Hilfetelefon „Schwangere in Not“

Hilfetelefon „Schwangere in Not“

In besonders problematischen Situationen bietet das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ unter der Rufnummer 0800 40 40 020 bundesweit kostenlos anonyme Beratung.

Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ ist rund um die Uhr erreichbar und berät in Deutsch und in 17 weiteren Sprachen (Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch/Mandarin, Englisch, Französisch, Italienisch, Kurdisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch, Spanisch, Türkisch, Vietnamesisch).

Informationen im Internet gibt es unter www.schwanger-und-viele-fragen.de.

Hilfetelefon „Schwangere in Not“

In besonders problematischen Situationen bietet das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ unter der Rufnummer 0800 40 40 020 bundesweit kostenlos anonyme Beratung.

Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ ist rund um die Uhr erreichbar und berät in Deutsch und in 17 weiteren Sprachen (Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch/Mandarin, Englisch, Französisch, Italienisch, Kurdisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch, Spanisch, Türkisch, Vietnamesisch).

Informationen im Internet gibt es unter www.schwanger-und-viele-fragen.de.


Telefonseelsorge

Telefonseelsorge

Die Telefonseelsorge steht rund um die Uhr Menschen bei seelischen Problemen als Ansprechpartnerin kostenfrei zur Verfügung.

Die Telefonseelsorge ist unter den kostenlosen Rufnummern 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 bundesweit erreichbar, täglich rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen.

Menschen mit ihren Sorgen und Nöten finden bei der Telefonseelsorge geschulte Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner, die die Anonymität der Anrufenden wahren, die in aller Ruhe zuhören und die sie mit ihren Problemen ernst nehmen. Im gemeinsamen Gespräch wird versucht einen Weg aus der Krise zu finden.

Telefonseelsorge

Die Telefonseelsorge steht rund um die Uhr Menschen bei seelischen Problemen als Ansprechpartnerin kostenfrei zur Verfügung.

Die Telefonseelsorge ist unter den kostenlosen Rufnummern 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 bundesweit erreichbar, täglich rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen.

Menschen mit ihren Sorgen und Nöten finden bei der Telefonseelsorge geschulte Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner, die die Anonymität der Anrufenden wahren, die in aller Ruhe zuhören und die sie mit ihren Problemen ernst nehmen. Im gemeinsamen Gespräch wird versucht einen Weg aus der Krise zu finden.


Internationaler Tag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Die Vereinten Nationen haben im Jahr 1999 den 25. November zum „Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen“ erklärt. Der Tag erinnert an die drei Schwestern Mirabal, die am 25. November 1960 wegen ihrer politischen Aktivitäten gegen die Diktatur auf der Dominikanischen Republik nach monatelanger Verfolgung und Folter ermordet wurden.

Jedes Jahr werden am 25. November weltweit mit vielen verschiedenen Aktionen auf die gegen Frauen ausgeübte Gewalt aufmerksam gemacht.

Am 25. November 2001 ließ die Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ zum ersten Mal ihre Fahnen mit der Aufschrift „NEIN zu Gewalt an Frauen – frei leben ohne Gewalt“ wehen. Begleitet wird der jährliche Aktionstag von zahlreichen Veranstaltungen.

Informationen zu den verschiedenen Aktionen im Land Brandenburg werden jedes Jahr auf dem Internet-Portal des Frauenpolitischen Rates veröffentlicht.

Die Vereinten Nationen haben im Jahr 1999 den 25. November zum „Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen“ erklärt. Der Tag erinnert an die drei Schwestern Mirabal, die am 25. November 1960 wegen ihrer politischen Aktivitäten gegen die Diktatur auf der Dominikanischen Republik nach monatelanger Verfolgung und Folter ermordet wurden.

Jedes Jahr werden am 25. November weltweit mit vielen verschiedenen Aktionen auf die gegen Frauen ausgeübte Gewalt aufmerksam gemacht.

Am 25. November 2001 ließ die Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ zum ersten Mal ihre Fahnen mit der Aufschrift „NEIN zu Gewalt an Frauen – frei leben ohne Gewalt“ wehen. Begleitet wird der jährliche Aktionstag von zahlreichen Veranstaltungen.

Informationen zu den verschiedenen Aktionen im Land Brandenburg werden jedes Jahr auf dem Internet-Portal des Frauenpolitischen Rates veröffentlicht.


Vergewaltigt - Was nun? Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung
Vergewaltigt - Was nun? Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung

Hilfe nach Vergewaltigung

In Brandenburg haben Opfer von Vergewaltigungen die Möglichkeit, in fünf Kliniken vertraulich Spuren sichern zu lassen – ohne sofort Anzeige bei der Polizei erstatten zu müssen. Weiterlesen

In Brandenburg haben Opfer von Vergewaltigungen die Möglichkeit, in fünf Kliniken vertraulich Spuren sichern zu lassen – ohne sofort Anzeige bei der Polizei erstatten zu müssen. Weiterlesen


Leeres Profilbild
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Prostituiertenschutzgesetz

Zum 1. Juli 2017 ist in Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Damit wurden erstmals klare Regeln für die Prostitution geschaffen.

Zum 1. Juli 2017 ist in Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Damit wurden erstmals klare Regeln für die Prostitution geschaffen.