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Gesundheits- und Heilberufe

Symbolfoto für Gesundheitsberufe, Foto: © spotmatikphoto / Fotolia
Foto: © spotmatikphoto / Fotolia

Die Gesundheitswirtschaft bietet gute Zukunftsperspektiven. Kaum eine Branche verfügt über eine solche Vielfalt an Berufen. 

Es gibt viele interessante Arbeitsplätze, unter anderem in Krankenhäusern, Rehakliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, in Zahnarztpraxen, in Apotheken, Laboren, in der Medizintechnik oder in eigener Selbständigkeit, im Handel und bei Versicherungen bis hin zu Sport, Wellness und Gesundheitstourismus.

Das Gesundheitsministerium (MSGIV) ist gemeinsam mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) für die akademischen Heilberufe- und die Gesundheitsfachberufe in Brandenburg bei folgenden Themen zuständig:

  • Erteilung der Approbation bzw. Berufserlaubnis in den approbierten akademischen Heilberufen
  • Erteilung von Erlaubnissen zum Führen der Berufsbezeichnung in den Gesundheitsfachberufen
  • Anerkennung von Ausbildungs- und Weiterbildungsstätten in Gesundheitsfachberufen sowie die Aufsicht darüber
  • Landesprüfungsamt für Gesundheitsfachberufe, für psychologische Psychotherapeutinnen und psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –therapeuten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie für Medizin
  • Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Abschlüsse in den akademischen Heilberufen und den Gesundheitsfachberufen
  • Erteilung von Bescheinigungen für akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe zur Verwendung im Ausland
Symbolfoto für Gesundheitsberufe, Foto: © spotmatikphoto / Fotolia
Foto: © spotmatikphoto / Fotolia

Die Gesundheitswirtschaft bietet gute Zukunftsperspektiven. Kaum eine Branche verfügt über eine solche Vielfalt an Berufen. 

Es gibt viele interessante Arbeitsplätze, unter anderem in Krankenhäusern, Rehakliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, in Zahnarztpraxen, in Apotheken, Laboren, in der Medizintechnik oder in eigener Selbständigkeit, im Handel und bei Versicherungen bis hin zu Sport, Wellness und Gesundheitstourismus.

Das Gesundheitsministerium (MSGIV) ist gemeinsam mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) für die akademischen Heilberufe- und die Gesundheitsfachberufe in Brandenburg bei folgenden Themen zuständig:

  • Erteilung der Approbation bzw. Berufserlaubnis in den approbierten akademischen Heilberufen
  • Erteilung von Erlaubnissen zum Führen der Berufsbezeichnung in den Gesundheitsfachberufen
  • Anerkennung von Ausbildungs- und Weiterbildungsstätten in Gesundheitsfachberufen sowie die Aufsicht darüber
  • Landesprüfungsamt für Gesundheitsfachberufe, für psychologische Psychotherapeutinnen und psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –therapeuten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie für Medizin
  • Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Abschlüsse in den akademischen Heilberufen und den Gesundheitsfachberufen
  • Erteilung von Bescheinigungen für akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe zur Verwendung im Ausland

Gesundheitsfachberufe

Diese Übersicht gibt Ihnen wichtige Informationen über die verschiedenen Gesundheitsfachberufe und informiert über Möglichkeiten der Ausbildung - einschließlich Umschulung - und Weiterbildung. Die Gesundheitsfachberufe werden überwiegend durch bundesgesetzliche Rahmenbedingungen geregelt.

Adressen: Staatlich anerkannte Ausbildungsstätten



Weiterbildung für Fachberufe des Gesundheitswesens

  • Ambulante Pflege
  • Gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege
  • Intensivpflege- und Anästhesie
  • Onkologische Pflege
  • Operationsdienst
  • Hygienefachkraft (HygWBV)

Nähere Informationen auf der Seite des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

  • Ambulante Pflege
  • Gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege
  • Intensivpflege- und Anästhesie
  • Onkologische Pflege
  • Operationsdienst
  • Hygienefachkraft (HygWBV)

Nähere Informationen auf der Seite des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)


Akademische Heilberufe im Gesundheitswesen

Zu den akademischen Heilberufen zählen:

  • Apothekerinnen / Apotheker,
  • Ärztinnen / Ärzte,
  • Psychotherapeutinnen/ Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-therapeuten,
  • psychologische Psychotherapeutinnen / psychologische Psychotherapeuten,
  • Zahnärztinnen / Zahnärzte.

Diese Berufe haben eine berufliche Selbstverwaltung in Form einer sogenannten Heilberufskammer. Das Gesundheitsministerium (MSGIV) hat die Rechtsaufsicht für diese Kammern (mit Ausnahme der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer mit Sitz in Leipzig). Dies bedeutet, dass das Ministerium Vorgaben wie zum Beispiel Satzungen daraufhin überprüft, ob der rechtlich vorgegebene Rahmen eingehalten wurde.

Für die folgenden Themen hilft die Abteilung Gesundheit beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) als zuständige Behörde weiter:

  • Erteilung der Approbation bzw. Berufserlaubnis in den approbierten akademischen Heilberufen
  • Erteilung von Bescheinigungen für die Verwendung im Ausland in den akademischen Heilberufen 
  • Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie sowie psychologische Psychotherapeutinnen und psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –psychotherapeuten

Die Weiterbildung der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker liegt in der Hand der jeweiligen Heilberufskammer (Landesärztekammer Brandenburg, Landeszahnärztekammer Brandenburg, Landesapothekerkammer Brandenburg).

Zu den akademischen Heilberufen zählen:

  • Apothekerinnen / Apotheker,
  • Ärztinnen / Ärzte,
  • Psychotherapeutinnen/ Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-therapeuten,
  • psychologische Psychotherapeutinnen / psychologische Psychotherapeuten,
  • Zahnärztinnen / Zahnärzte.

Diese Berufe haben eine berufliche Selbstverwaltung in Form einer sogenannten Heilberufskammer. Das Gesundheitsministerium (MSGIV) hat die Rechtsaufsicht für diese Kammern (mit Ausnahme der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer mit Sitz in Leipzig). Dies bedeutet, dass das Ministerium Vorgaben wie zum Beispiel Satzungen daraufhin überprüft, ob der rechtlich vorgegebene Rahmen eingehalten wurde.

Für die folgenden Themen hilft die Abteilung Gesundheit beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) als zuständige Behörde weiter:

  • Erteilung der Approbation bzw. Berufserlaubnis in den approbierten akademischen Heilberufen
  • Erteilung von Bescheinigungen für die Verwendung im Ausland in den akademischen Heilberufen 
  • Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie sowie psychologische Psychotherapeutinnen und psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –psychotherapeuten

Die Weiterbildung der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker liegt in der Hand der jeweiligen Heilberufskammer (Landesärztekammer Brandenburg, Landeszahnärztekammer Brandenburg, Landesapothekerkammer Brandenburg).