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Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – 15 Jahre Kooperation für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Erfahrungsaustausch der Arbeitsschutzbehörden der Länder Berlin und Brandenburg und der Unfallversicherungsträger

- Erschienen am 12.12.2023 - Pressemitteilung 274/2023

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) feiert in diesem Jahr ihr Jubiläum. Vor 15 Jahren fand die GDA Einzug in das Arbeitsschutzgesetz und ist damit eine gesetzliche Verpflichtung. Das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland zwischen den selbstverwalteten Unfallversicherungsträgern auf der einen Seite und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden von Bund und Ländern auf der anderen Seite erfordert eine kontinuierliche Verständigung zu abgestimmtem Handeln, Arbeitsteilung und Kooperation zum Schutz der Beschäftigten. Heute findet in Berlin ein Erfahrungsaustausch der Arbeitsschutzbehörden der Länder Berlin und Brandenburg und der Unfallversicherungsträger mit 100 Teilnehmenden statt. Themen dabei sind unter anderem Muskel-Skelett-Belastungen, Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sowie Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung.

Ziel des Bündnisses ist es, das Arbeitsschutzsystem in Deutschland entlang des Wandels der Arbeitswelt kontinuierlich zu modernisieren und Anreize für Betriebe zu schaffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit weiter zu stärken. Im Mittelpunkt steht ein angestimmtes Handeln von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern im Bereich der Prävention. Dazu gehören gemeinsame Ziele, ein gemeinsames Vorschriften- und Regelwerk, Beratungskonzepte und auch ein abgestimmtes Überwachungshandeln.

Brandenburgs Arbeitsschutzministerin Ursula Nonnemacher erklärt dazu: „Arbeitsschutz ist keine ‚Kür‘, sondern eine gesetzliche Verpflichtung und jeden Tag erneut wichtig, wenn es darum geht, die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten zu schützen und Unfälle bei der Arbeit zu vermeiden. Es gilt, mit guter Prävention und durch geeignete Maßnahmen gesundheitliche Schäden aktiv vorzubeugen. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz haben für uns oberste Priorität. Jeder einzelne Arbeitsunfall ist einer zu viel und oft mit großem menschlichem Leid für die Betroffenen verbunden.“

In der dritten GDA-Periode, die 2021 startete und bis 2025 andauert, verfolgen Länder und Unfallversicherungsträger dabei das Ziel, durch strukturierte Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung ein abgestimmtes Aufsichtshandeln zu fördern und zu systematisieren. Durch dieses abgestimmte Aufsichtshandeln sollen sowohl die betriebliche Arbeitsschutzorganisation in den Unternehmen verbessert als auch die Durchführung angemessener Gefährdungsbeurteilungen in den Betrieben vorangebracht werden.

Außerdem nimmt die laufende GDA-Periode mit ihren drei Arbeitsprogrammen zunehmende Belastungen und Gefahren für Beschäftigte in den Blick. Die Reduktion von Muskel-Skelett-Belastungen, eine gute Arbeitsgestaltung bei psychischer Belastung und einen sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen stehen im Fokus der aktuellen GDA-Periode und damit auch in dem der Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger.

Arbeitsschutzministerin Nonnemacher betont: „Angesichts der sich in der Arbeitswelt vollziehenden digitalen Transformation ergeben sich auch Veränderungen der psychischen Belastung bei der Arbeit. Höhere Flexibilität, der Wegfall von Pendelzeiten und eine bessere Vereinbarkeit der Lebensbereiche werden als Erleichterung empfunden. Auf der anderen Seite ergeben sich Herausforderungen wie erweiterte zeitliche Erreichbarkeit, komplexe und umfangreiche Interaktionsarbeit, hohe Arbeitsintensität durch neue Managementformen - all dies führt zu veränderten Arbeitssituationen für die Beschäftigten, die wirtschaftlich schnell an Bedeutung gewinnen, deren gesundheitliche Langzeitfolgen aber noch nicht abzuschätzen sind.“

Um die Aufgaben der GDA zu erfüllen, besteht für die Arbeitsschutzbehörden der Länder die gesetzliche Verpflichtung zum regelmäßigen Austausch mit den Unfallversicherungsträgern, zu abgestimmtem Aufsichtshandeln, zu Beratung und Überwachung der Betriebe.