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Rehkitzrettung: Landestierschutzbeauftragte Zinke weist auf notwendige Maßnahmen bei der Mahd hin

Bundeslandwirtschaftsministerium hat Drohnen-Förderung neu aufgelegt - Jungwildrettung mit Bestandsdrohnen bleibt auch weiterhin möglich

- Erschienen am 27.04.2024 - Pressemitteilung 073/2024

Die Mahd von Wiesen und Weiden kann für viele Wildtiere eine große Gefahr darstellen, da sie mitten in die Brut- und Setzzeit fällt. Betroffen sind vor allem Rehkitze, aber auch Feldhasen und Bodenbrüter, da in ihren ersten Lebenswochen die erste Mähperiode des Grünlands ansteht. Rehkitze werden von ihren Müttern häufig in den dichten Wiesen auf landwirtschaftlichen Flächen versteckt. Bei Gefahr verharren sie in der Regel regungslos im Gras und ducken sich anstatt zu flüchten. Landwirten ist es in der Regel nicht möglich, Jungtiere während des Mähvorgangs im hohen Grasland rechtzeitig zu entdecken.

Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras hat sich als effiziente Maßnahme zur Rehkitzrettung erwiesen. Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke weißt deshalb darauf hin, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Förderung von Drohnen fortführt und der Einsatz von Bestandsdrohnen auch weiterhin möglich ist.

Landestierschutzbeauftragte Dr. Zinke appelliert: „Ich bitte die Landwirtinnen und Landwirte darum, auch in diesem Jahr beim Mähen Maßnahmen zum Schutz von Wildtieren zu berücksichtigen. Neben herkömmlichen Verfahren wie das Mähen von innen nach außen, Vergrämungsmaßnahmen oder das Absuchen der Flächen kann insbesondere für das Aufsuchen von Jungtieren, wie Rehkitzen, Feldhasen und Bodenbrütern, auch der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik genutzt werden. Drohnen ermöglichen auf effiziente und zeitsparende Weise, dass junge Wildtiere aus der Luft geortet und so vor dem Mähtod bewahrt werden können. Gerade für das Absuchen und den Drohneneinsatz bitte ich auch die jeweils zuständigen Jagdpächterinnen und Jagdpächter um Unterstützung. Zusätzlich kann auch die Hilfe von ehrenamtlich arbeitenden Vereinen wie der „Rehkitzrettung Brandenburg“ genutzt werden. Hierfür ist eine rechtzeitige Abstimmung von Mähterminen essenziell.“

Das BMEL hat die Förderung für die Anschaffung solcher Drohnen in diesem Jahr neu aufgelegt und stellt weitere Mittel in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro für den Schutz von jungen Wildtieren durch Drohnen bereit. Anträge können bis zum 14. Juni 2024 an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gestellt werden: https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Rehkitz/Rettung_node.html

Der Einsatz von Bestandsdrohnen für den Tierschutz bleibt vorerst möglich, auch ohne eine Zertifizierung des Herstellers. Gemäß Bundesverkehrsministerium dürfen Drohnen, die vor dem Inkrafttreten der Europäischen Drohnenverordnung am 1. Januar 2024 angeschafft wurden, in der Zeit bis zum 19. November 2024 weiterhin während der Mahdperiode zur Rehkitz- bzw. Wildtierrettung eingesetzt werden. Diese dürfen näher an Siedlungs- und Gewerbegebiete als bisher heranfliegen - der Mindestabstand wurde von 150 Metern auf zehn Meter reduziert. Der seitliche Mindestabstand zu bebauten Flächen muss weiterhin stets größer als die Flughöhe des Fluggerätes sein. Damit kann eine größere Fläche nach Wildtieren abgesucht werden. Die erlassene Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes finden Sie hier: https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/Aktuell/Drohnen_Allgemeinverfuegung.html