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Bildungsgutschein, Eingliederungszuschuss und Bildungsscheck für Beschäftigte

Wenn Sie mehr über die Möglichkeit einer Weiterbildung erfahren möchten, sollten Sie sich zunächst von Ihrer Agentur für Arbeit ausführlich beraten lassen. Erkundigen Sie sich danach, welche Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt gesucht werden und welche beruflichen Weiterbildungen Ihre Chancen erhöhen.

Bildungsgutschein übernimmt Weiterbildungskosten

Möchten Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, kann Sie Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter mit einem Bildungsgutschein unterstützen. Damit wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.

Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn die Weiterbildung aller Voraussicht nach,

  • Ihre Arbeitslosigkeit beendet,
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet oder
  • ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

Der Anbieter der Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahme muss bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen und zugelassen sein.

Eingliederungszuschuss für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Die Agentur für Arbeit kann Ihrer zukünftigen Arbeitgeberin bzw. Ihrem zukünftigen Arbeitgeber auch einen Eingliederungszuschuss gewähren. Dieser Zuschuss soll die Einstellung von Personen fördern, die erst nach einer Einarbeitungsphase die volle Leistung am Arbeitsplatz erbringen.

Gut zu wissen

Das Qualifizierungschancengesetz hat den Zugang zur Weiterbildungsförderung erweitert. Beschäftigte können unabhängig von ihrer Qualifikation, ihrem Lebensalter und der Betriebsgröße eine Förderung erhalten. Voraussetzung ist, die bzw. der Beschäftigte hat Bedarf an einer Weiterbildung

  • als Folge des digitalen Strukturwandels oder ist
  • auf andere Weise vom Strukturwandel betroffen oder
  • strebt eine Weiterbildung in einem Engpassberuf an.

Möglich ist auch, einen Berufsabschluss nachzuholen.

Bildungsscheck für Beschäftigte

Mit dem Bildungsscheck bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent zu den Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung. Voraussetzung ist: Die Weiterbildung kostet mehr als 1.000 Euro inkl. Prüfungsgebühren. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von Ihrem individuellen Bedarf und ist unabhängig von Ihrem derzeitigen Arbeitsplatz. Die Beantragung kann zweimal im Kalenderjahr erfolgen. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Weitere Informationen

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