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Ehe- und Lebenspartnerschaftsvertrag

In einer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft ist die Beziehung zwischen den Partnern bzw. Partnerinnen sowie zwischen den Eltern und ihren Kindern rechtlich genau geregelt. Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Es bezieht sich nicht nur auf das Zusammenleben, sondern auch auf eine eventuelle Trennung sowie die Zeit nach dem Tod.

Ehe und Lebenspartnerschaft individuell regeln

Wenn Sie für Ihre Ehe bestimmte Regelungen treffen möchten, die vom Bürgerlichen Gesetzbuch abweichen, können Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner einen Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsvertrag schließen. Statt der gesetzlich vorgesehenen Zugewinngemeinschaft können Sie darin zum Beispiel eine Gütertrennung vereinbaren. Weitere Beispiele sind Regelungen zum Versorgungsausgleich, zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung der/des nicht erwerbstätigen Partnerin/Partners, Unterhaltsansprüche sowie Erbfolge und Erbansprüche usw.

Vertrag schließen

Ein Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsvertrag kann vor oder während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft und sogar noch bis zur Rechtskraft der Scheidung geschlossen werden. Wenden Sie sich bitte dazu an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder an eine notarielle Beratung. Der Vertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragspartner bzw. Vertragspartnerinnen zur Niederschrift eines Notars/einer Notarin geschlossen werden.

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