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Förderung von Wohneigentum

Das Land Brandenburg möchte möglichst vielen Familien die Möglichkeit bieten, selbstgenutztes Wohneigentum zu schaffen. Dies gilt nicht zuletzt für kinderreiche Familien, junge Ehepaare mit Kindern, Alleinerziehende und Familien mit schwerbehinderten Angehörigen. Ihnen stehen Fördermöglichkeiten in Form von Darlehen und Zuschüssen zur Verfügung, die ihnen die Bildung von Wohneigentum durch Um- und Ausbau, Erweiterung und Neubau sowie den Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses ermöglichen.

Ansprechpartnerin für Fragen und Antragstellung ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Dort erhalten Sie Informationen zu der Förderung von Wohneigentum durch das Land Brandenburg und auch zur Förderung der behindertengerechten Anpassung von vorhandenem Wohnraum (Mietwohnraum und selbstgenutztes Wohneigentum). Beide Programme stellen wir Ihnen kurz vor:

Förderprogramm "Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau"

Das Programm unterstützt Personen und Haushalte, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben, bauen, ausbauen oder modernisieren möchten. Zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen gehören
•    das (künftige) Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück,
•    eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent bzw. bei Um- und Ausbau 10 Prozent,
•    die Einhaltung von Einkommensgrenzen.

Gefördert wird
•    der Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
•    der Erwerb eines leerstehenden Bestandsgebäudes, eines bereits genutzten Bestandsgebäudes oder einer Eigentumswohnung aus dem Bestand. Dabei sollen die Kosten für die damit einhergehende Modernisierung und Instandsetzung mindestens 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen
•    der Ausbau, Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes
•    die Schaffung einer zweiten Wohnung für Haushaltsangehörige in Verbindung mit der Hauptwohnung.

Darüber hinaus können Modellvorhaben zur Erprobung und Weiterentwicklung gemeinschaftlicher Wohnformen berücksichtigt werden.

Die Förderung erfolgt zunächst für 20 Jahre über zinslose Darlehen und Zuschüsse.

Quelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Weitere Informationen

Förderprogramm "Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum"

Mit dem Programm zur behindertengerechten Anpassung fördert die ILB

  • Vermieterinnen und Vermieter (Eigentümerinnen/Eigentümer, Erbbauberechtigte, sonstige Verfügungsberechtigte),
  • Mieterinnen und Mieter (bei Zustimmung der vermietenden Person) oder
  • selbst nutzende Wohneigentümerinnen und -eigentümer

mit Zuschüssen, wenn eine berechtigte Person zur Nutzung des anzupassenden Wohnraums nachgewiesen wird.

Zu dem berechtigten Personenkreis zählen Haushalte mit Personen, deren Art und Schwere der Behinderung eine besondere bauliche oder technische Ausstattung erfordert und deren Grad der Behinderung (GdB) grundsätzlich mindestens 80 beträgt. Zum Nachweis müssen der Schwerbehindertenausweis und der Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung vorgelegt werden. In begründeten Einzelfällen kann die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eine Ausnahme hinsichtlich des GdB befürworten.

Die ILB fördert bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung. Das sind zum Beispiel

  • Verbreiterung von Türen, Entfernen von Türschwellen
  • Einbau automatischer Türöffner, Notruf- und Gegensprechanlagen
  • bauliche Veränderungen in Küche und Bad zum Abbau von Barrieren
  • bedarfsgerechte Umrüstung von Bedienungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen in der Wohnung
  • Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen, insbesondere im Eingangsbereich des Wohngebäudes, im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen
  • Sicherungsmaßnahmen an Fenstern und Türen von Erdgeschosswohnungen einschließlich der Rollläden.

Gefördert wird ferner der Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln, insbesondere rollstuhlgerechter Senkrecht-/Schrägaufzüge und die Schaffung barrierefreier Zugänge durch Rampen.

Die Förderung erfolgt über Zuschüsse.

Quelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Weitere Informationen

Weitere Fördermöglichkeiten

Für Haushalte, die nicht im Rahmen der Wohneigentumsförderung des Landes Brandenburg förderberechtigt sind, weil sie zum Beispiel die Einkommensgrenzen überschreiten, bietet die ILB eigene Darlehen (Brandenburg-Kredite) als ergänzende Fördermöglichkeit an. Darüber hinaus gibt es auch Programme des Bundes. Informationen darüber finden Sie auf der Webseite der KfW.

Weitere Informationen

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Infotelefon Wohnungsbau
Tel.: 0331 660-1322

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