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Freizeitangebote für Kinder mit Behinderungen und ihre Familien

Im Prinzip sollte jedes Freizeitangebot auch für Kinder mit Behinderungen und ihre Familien zugänglich sein. Gehen Sie aber lieber “auf Nummer sicher” und erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Freizeiteinrichtung, Unterkunft, Gaststätte usw., ob es barrierefreie Zugangsmöglichkeiten gibt oder zumindest die Bereitschaft besteht, nach Lösungen zu suchen.

Freizeitangebote

Im Land Brandenburg gibt es eine Vielzahl öffentlich geförderter Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Dazu zählen u.a.

  • Ausflüge in die nähere Umgebung des Wohnortes,
  • sozialpädagogisch betreute Gruppentreffen,
  • der Besuch musikalischer und anderer kultureller Veranstaltungen oder
  • die Teilnahme an Veranstaltungen der Behindertenverbände oder Selbsthilfegruppen.

Diese Angebote werden durch Programme der Musikschulen, Volkshochschulen, Sportvereine und weitere Trägereinrichtungen vervollständigt. Neben der Erholung steht die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung im Mittelpunkt der Freizeitangebote.

Urlaubsangebote

Für Familien von Angehörigen mit Behinderung, aber auch speziell für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gibt es spezielle Reise- und Ferienbetreuungsangebote. Der Allgemeine Behindertenverband des Landes Brandenburg e.V. (ABB e.V.) veranstaltet jährlich eine inklusive Erlebnisfreizeit mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen am schönen Werbellinsee in der Schorfheide. Dabei werden die Kinder und Jugendlichen durch ein ehrenamtliches Team, bestehend aus erfahrenen Betreuerinnen und Betreuern, darunter Pädagoginnen und Pädagogen, Ärztinnen und Ärzten sowie pflegerischem Fachpersonal betreut.

Das Haus „Dahmshöhe“ der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Brandenburg e.V.  bietet das ganze Jahr über betreute Freizeiten an. Das Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderung, die eine Betreuung benötigen, aber ohne “eigene” Betreuerin bzw. “eigenen” Betreuer oder Familienangehörige verreisen und daher Assistenzangebote des Hauses in Anspruch nehmen möchten.

Aufgrund der regionalen Unterschiede ist es empfehlenswert, sich bei den öffentlichen und/oder privaten Trägern und Veranstaltern von Freizeit- und Erholungsmaßnahmen über deren Angebote in Ihrer Nähe zu informieren.

Information und Beratung

Die örtlichen Jugend- und Sozialämter, die kommunalen Behindertenbeauftragten, die Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen, aber auch die Behindertenverbände oder Selbsthilfegruppen stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Wenn Sie gemeinsam mit Ihren Kindern mit Behinderung Urlaub machen möchten, können sich auch an den Angeboten der allgemeinen Familienerholung beteiligen. In der entspannten Urlaubsatmosphäre während einer Familienferienreise bzw. in einer Familienferienstätte lässt sich das ungezwungene Zusammensein von Menschen mit und ohne Behinderungen besonders gut verwirklichen.

Weitere Informationen

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