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Kinderzuschlag

Wenn Sie Kindergeld beziehen und nur ein geringes oder mittleres Einkommen erzielen, dass nicht für die ganze Familie reicht, können Sie einen Kinderzuschlag (KiZ) beantragen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie alleinerziehend sind oder Ihr Kind/Ihre Kinder gemeinsam mit einer Partnerin oder einem Partner großziehen. Der Kinderzuschlag unterstützt Sie dabei, die notwendigen Ausgaben für Ihr Kind/Ihre Kinder abzudecken – zusammen mit dem Kindergeld und gegebenenfalls dem Wohngeld.

Höhe des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag (KiZ) beträgt monatlich maximal 292 Euro (Stand: 2024) pro Kind und wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Sie erhalten den Kinderzuschlag, wenn

  • Ihr/e Kind/er nicht verheiratet ist/sind und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt/leben, unter 25 Jahre alt ist/sind und in Ihrem Haushalt lebt/leben.
  • Sie für Ihr/e Kind/er Kindergeld beziehen.
  • das Elterneinkommen eine Grenze von mindestens 900 Euro bzw. bei Alleinerziehenden 600 Euro brutto im Monat erreicht.

Mit dem „KiZ-Lotsen“ können Sie innerhalb weniger Minuten feststellen, ob Ihre Familie die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag (KiZ) erfüllt.

Weitere Informationen

Gut zu wissen

Wenn Sie den Kinderzuschlag erhalten, stehen Ihnen für Ihr Kind/Ihre Kinder Bildungs- und Teilhabeleistungen zu. Dazu gehören

  • kostenlose Mittagessen in Kita, Hort, Tagespflege oder Schule,
  • ein Schulbedarfspaket in Höhe von 195 Euro je Schuljahr (Stand: 2024),
  • Kostenübernahme bei mehrtägigen Klassenfahrten der Kita, Schule und Tagespflege,
  • Kostenübernahme bei Ausflügen der Kita, Schule und Tagespflege,
  • Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in Höhe von 15 Euro monatlich (z.B. Sportverein, Musikschule),
  • Beitragsbefreiung für die Kita,
  • Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets für Schülerinnen und Schüler,
  • Lernförderung für Schulkinder.

Die Bildungs- und Teilhabeleistungen müssen gesondert und schriftlich unter Vorlage des Kinderzuschlagbescheids bzw. der dem Bescheid beigefügten Bescheinigung beantragt werden. Für die Leistungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich. Bei Fragen zum Antragsverfahren und für weitergehende Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. die Stadtverwaltung.

Kinderzuschlag beantragen

Sie können den Kinderzuschlag (KiZ) online bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Alternativ können Sie sich auch an Ihre zuständige Familienkasse wenden.

Weitere Informationen

Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Service-Tel.: 0800 45 555 30 (gebührenfrei)
Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr

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