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Trennung und Scheidung

Wenn Sie eine Trennung für unvermeidlich halten oder Sie sich bereits getrennt haben, sollten Sie sich im Interesse Ihrer Kinder und in Ihrem eigenen Interesse zu familien- und steuerrechtlichen sowie weiteren rechtlichen Fragen beraten lassen. Hilfreich kann auch eine psychologische und pädagogische Beratung sein.

Bitte beachten Sie:

  • Lassen Sie sich - wenn möglich - gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner umfassend über die Auswirkungen einer Trennung informieren, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen.
  • Kinder dürfen nicht zum Streitobjekt werden und sollten am besten gar nicht in den Konflikt einbezogen werden.

Klären Sie mit Unterstützung einer kompetenten Beratung die folgenden Fragen:

  • Wie können die vorläufigen und endgültigen Sorgerechts- und Umgangsrechtsregelungen für die gemeinsamen Kinder aussehen?
  • Wie hoch sind die Unterhaltsansprüche der/des nicht erwerbstätigen Partnerin/Partners und der von ihr oder ihm betreuten Kinder während der Trennungszeit sowie nach der Scheidung der Ehe bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft?
  • Wie kann die vorläufige Nutzung und endgültige Zuteilung der gemeinsamen Wohnung gestaltet werden?
  • Wie wird der Hausrat aufgeteilt?
  • Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt?
  • Welche Auswirkungen hat die Trennung/Scheidung/Aufhebung auf den Ver-sorgungsausgleich (Aufteilung der während der Ehe-/Lebenspartnerschaftszeit, einschließlich der Getrenntlebenszeit, angesammelten Rentenanwartschaften auf beide Partnerinnen/Partner) und gegebenenfalls den Zugewinnausgleich?
  • Welche Auswirkungen hat die Trennung/Scheidung/Aufhebung auf den Anspruch auf direkte und indirekte (steuerliche) familienbezogene Leistungen, insbesondere dann, wenn die unterhaltspflichtige Partnerin oder der unterhaltspflichtige Partner in eine andere Steuerklasse (z.B. von III auf I oder II) eingestuft wird?

Versuchen Sie möglichst, sich außergerichtlich zu einigen. Meist ist es besser, sich mit Teillösungen und Kompromissen zufriedenzugeben und bestehende Gemeinsamkeiten zu bewahren, als sich auf langwierige und nervenaufreibende Streitereien vor Gericht einzulassen.

Beratung zu Trennungs- und Scheidungsfragen

Die meisten Jugendämter sowie Familien- und Wohlfahrtsverbände beraten auch zu Fragen der Trennung und Scheidung. Darüber hinaus sollten Sie Ihre Renten- und Krankenversicherung kontaktieren. Ziehen Sie bei Bedarf zudem eine Steuerberatung sowie eine Anwältin oder einen Anwalt für eine steuerliche und rechtliche Beratung hinzu.

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