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Zuschüsse für Familienferien

Egal ob nah oder fern – jede Reise kostet Geld. Und nicht alle Familien können sich während ihres Urlaubs eine Reise leisten. Manchmal ist sogar ein kurzer Erholungsurlaub unerschwinglich. Das Land Brandenburg unterstützt Familien daher mit Ferienzuschüssen.

Ferienzuschüsse

Gefördert werden Familien mit geringem Einkommen. Auch Großeltern können berücksichtigt werden, wenn sie gemeinsam mit ihren Familien bzw. Enkelkindern verreisen. Voraussetzung ist, dass sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Land Brandenburg haben und nur über ein geringes Einkommen verfügen.

Sie können mit den Ferienzuschüssen bundesweit alle Familienferienstätten nutzen. Allein im Land Brandenburg gibt es die Familienferienstätten in Groß Dölln und Brandenburg-Kirchmöser. Gefördert werden auch Familienreisen mit einem gemieteten Wohnwagen beziehungsweise Wohnmobil und Aufenthalte auf Zeltplätzen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied 10 Euro. Er wird für mindestens zwei und höchstens 13 Übernachtungen gewährt.

Stellen Sie den Antrag am besten mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg. Beachten Sie bitte, dass kein Rechtsanspruch auf den Familienzuschuss besteht. Eine Bezuschussung ist außerdem nur einmal pro Jahr möglich.

Detaillierte Informationen dazu, wie hoch die Einkünfte von Familien maximal sein dürfen, um Ferienzuschüsse zu beantragen finden Sie auf der Webseites des Landesamtes für Soziales und Versorung unter “Fragen zur Beantragung und Abrechnung des Familienferienzuschusses”.

Weitere Informationen

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