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Arbeitsumgebung

Die Arbeitsumgebung ist das räumliche Umfeld, in dem die Arbeit stattfindet. Sie beinhaltet die Arbeitsstätte, den Arbeitsplatz, die Ausstattung sowie Faktoren wie Klima oder Beleuchtung und Sichtverbindung.

Gesetzliche Grundlage für eine sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsumgebung ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie dient dem Schutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten und soll dazu beitragen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Adressat der Verordnung ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Sie haben die Pflicht, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.

Als oberste Landesbehörde ist das Arbeitsschutzministerium (MSGIV) zuständig für Grundsatzangelegenheiten und Rechtsetzungsvorgänge, die das Rechtsgebiet des sozialen Arbeitsschutzes berühren. Wahrgenommen werden diese Aufgaben von Referat 15. Darüber hinaus obliegt dem Referat 15 für den Bereich des sozialen Arbeitsschutzes die Fachaufsicht über die nachgeordnete Landesoberbehörde, das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Als Arbeitsschutzbehörde überwacht das LAVG die Einhaltung der rechtlichen Forderungen der Arbeitsstättenverordnung.

Die Arbeitsumgebung ist das räumliche Umfeld, in dem die Arbeit stattfindet. Sie beinhaltet die Arbeitsstätte, den Arbeitsplatz, die Ausstattung sowie Faktoren wie Klima oder Beleuchtung und Sichtverbindung.

Gesetzliche Grundlage für eine sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsumgebung ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie dient dem Schutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten und soll dazu beitragen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Adressat der Verordnung ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Sie haben die Pflicht, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.

Als oberste Landesbehörde ist das Arbeitsschutzministerium (MSGIV) zuständig für Grundsatzangelegenheiten und Rechtsetzungsvorgänge, die das Rechtsgebiet des sozialen Arbeitsschutzes berühren. Wahrgenommen werden diese Aufgaben von Referat 15. Darüber hinaus obliegt dem Referat 15 für den Bereich des sozialen Arbeitsschutzes die Fachaufsicht über die nachgeordnete Landesoberbehörde, das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Als Arbeitsschutzbehörde überwacht das LAVG die Einhaltung der rechtlichen Forderungen der Arbeitsstättenverordnung.