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Arbeitsschutzberichte

Die Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) kontrollieren regelmäßig, ob in Betrieben und Arbeitsplätzen außerhalb von Betrieben im Land Brandenburg die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Stellen sie Mängel fest, werden gegebenenfalls Sanktionen verhängt und die Betroffenen dazu verpflichtet, die Mängel abzustellen.

Die Ergebnisse dieser Kontrollen münden in einen Arbeitsschutzbericht, der jährlich vom Brandenburger Arbeitsschutzministerium (MSGIV) herausgegeben und veröffentlicht wird.

Die Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) kontrollieren regelmäßig, ob in Betrieben und Arbeitsplätzen außerhalb von Betrieben im Land Brandenburg die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Stellen sie Mängel fest, werden gegebenenfalls Sanktionen verhängt und die Betroffenen dazu verpflichtet, die Mängel abzustellen.

Die Ergebnisse dieser Kontrollen münden in einen Arbeitsschutzbericht, der jährlich vom Brandenburger Arbeitsschutzministerium (MSGIV) herausgegeben und veröffentlicht wird.