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Landesbehindertenbeirat - Schwerpunktaufgaben

2024

  • Begleitung bei der Umsetzung des MaP 3.0
  • Begleitung der Novellierung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG)
  • Barrierefreie Ausübung des aktiven Wahlrechts/ Aufbereitung von Informationen für Menschen mit Behinderungen und Wahlhelfende
  • Inklusive Kinder- und Jugendhilfe
  • Begleitung bei der Umsetzung des MaP 3.0
  • Begleitung der Novellierung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG)
  • Barrierefreie Ausübung des aktiven Wahlrechts/ Aufbereitung von Informationen für Menschen mit Behinderungen und Wahlhelfende
  • Inklusive Kinder- und Jugendhilfe

2023

Landtagswahl 2024

Für Menschen mit Behinderungen stellt es mitunter eine besondere Herausforderung dar, ihr aktives Wahlrecht wahrzunehmen. Hindernisse können - unter anderem! - fehlende Wahlschablonen für Blinde und sehbehinderte Menschen, rollstuhlgerechte Zugänge zu Wahllokalen, zu weit entfernte Briefkästen, ein nicht barrierefreier Zugang zu Wahlinformationen oder auch lange Anfahrtswege ins Wahlbüro darstellen. Damit allen Wahlberechtigten das demokratisch verbriefte Grundrecht zur Stimmabgabe ermöglicht wird, müssen im Vorfeld der Landtagswahlen solche Hindernisse benannt werden, um daraus geeignete Lösungen abzuleiten.

Umsetzung des BTHG durch das MAP 3.0

Im MAP 2.0 wurden viele Maßnahmen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen aufgeführt, die eine Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zum Ziel hatten. Es ist vorgesehen, das MAP 3.0 mit weniger Maßnahmen auszustatten, die aber wiederum jeweils einfacher zu überprüfen sind. Der Landesbehindertenbeirat ist in der Erarbeitung des MAP 3.0 beratend eingebunden.

Durchführung der Behindertenpolitischen Konferenz

Alle zwei Jahre führt der LBB eine Behindertenpolitische Konferenz durch, im Jahr 2023 findet die zehnte Konferenz statt. Am 26. September 2023 wird auf Hermannswerder das Thema der 5. Behindertenpolitischen Konferenz aufgegriffen: Dem Zugang zu Leistungen des Gesundheitssystems. Auf diese Weise soll eine Zeitachse abgebildet werden, welche ausgehend von bisherigen Entwicklungen den Ist-Stand vorstellt und Handlungsoptionen für die Zukunft aufzeigen soll.

Begleitung der Novellierung des Brandenburger Behindertengleichstellungsgesetzes (Bbg BGG)

Die derzeitige Fassung des Bbg BGG entstand im Jahr 2013 und wurde zuletzt 2018 leicht angepasst. Der Landesbehindertenbeirat hatte im Vorfeld im Rahmen einer internen Arbeitsgruppe eine eigene Synopse erstellt. Im Austausch mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz wird er begleitend zur Evaluation und evtl auch zur darauffolgenden Novellierung beratend unterstützen. Zeitliche Entwicklungen, praktische Erfahrungen und technische Veränderungen können weitere Veränderungen notwendig machen. Da das Bbg BGG die Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit des LBB ist, werden auf der Grundlage gemachter Vorschläge nun Gespräche zur Novellierung gesucht.

Landtagswahl 2024

Für Menschen mit Behinderungen stellt es mitunter eine besondere Herausforderung dar, ihr aktives Wahlrecht wahrzunehmen. Hindernisse können - unter anderem! - fehlende Wahlschablonen für Blinde und sehbehinderte Menschen, rollstuhlgerechte Zugänge zu Wahllokalen, zu weit entfernte Briefkästen, ein nicht barrierefreier Zugang zu Wahlinformationen oder auch lange Anfahrtswege ins Wahlbüro darstellen. Damit allen Wahlberechtigten das demokratisch verbriefte Grundrecht zur Stimmabgabe ermöglicht wird, müssen im Vorfeld der Landtagswahlen solche Hindernisse benannt werden, um daraus geeignete Lösungen abzuleiten.

Umsetzung des BTHG durch das MAP 3.0

Im MAP 2.0 wurden viele Maßnahmen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen aufgeführt, die eine Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zum Ziel hatten. Es ist vorgesehen, das MAP 3.0 mit weniger Maßnahmen auszustatten, die aber wiederum jeweils einfacher zu überprüfen sind. Der Landesbehindertenbeirat ist in der Erarbeitung des MAP 3.0 beratend eingebunden.

Durchführung der Behindertenpolitischen Konferenz

Alle zwei Jahre führt der LBB eine Behindertenpolitische Konferenz durch, im Jahr 2023 findet die zehnte Konferenz statt. Am 26. September 2023 wird auf Hermannswerder das Thema der 5. Behindertenpolitischen Konferenz aufgegriffen: Dem Zugang zu Leistungen des Gesundheitssystems. Auf diese Weise soll eine Zeitachse abgebildet werden, welche ausgehend von bisherigen Entwicklungen den Ist-Stand vorstellt und Handlungsoptionen für die Zukunft aufzeigen soll.

Begleitung der Novellierung des Brandenburger Behindertengleichstellungsgesetzes (Bbg BGG)

Die derzeitige Fassung des Bbg BGG entstand im Jahr 2013 und wurde zuletzt 2018 leicht angepasst. Der Landesbehindertenbeirat hatte im Vorfeld im Rahmen einer internen Arbeitsgruppe eine eigene Synopse erstellt. Im Austausch mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz wird er begleitend zur Evaluation und evtl auch zur darauffolgenden Novellierung beratend unterstützen. Zeitliche Entwicklungen, praktische Erfahrungen und technische Veränderungen können weitere Veränderungen notwendig machen. Da das Bbg BGG die Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit des LBB ist, werden auf der Grundlage gemachter Vorschläge nun Gespräche zur Novellierung gesucht.


2022

Begleitung und Umsetzung BTHG

Seit 2017 wird das Bundesteilhabegesetz in insgesamt vier Reformstufen umgesetzt, mit dem Ziel, bis zum Anfang des Jahres 2023 die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auszuweiten.
Der Landesbehindertenbeirat vertritt in sozialpolitischen Gremien auf Landesebene wie der Brandenburger Kommission und der AG nach § 94 Abs. 4 SGB IX die Interessen von Menschen mit Behinderungen.

Im vergangenen Jahr wurde der Abschluss der Vereinbarungen zum Landesrahmenvertrag zur Umstrukturierung der Eingliederungshilfe um ein Jahr verlängert, was der Landesbehindertenbeirat stark kritisierte.
Dieses Jahr wird der Landesbehindertenbeirat weiterhin die Selbstbestimmung und die Personenzentrierung von Menschen mit Behinderungen stärken und den Wechsel weg vom Fürsorgesystem und hin zu echter Teilhabe an der Gesellschaft tatkräftig mittragen und unterstützen. 

Begleitung Umsetzung MAP 2 und 3

Priorität hat unter anderem die Auswertung der Umsetzung des MAP 2.0 sowie die Begleitung der Umsetzung der MAP. Es bedarf einer transparenten Auswertung, welche Punkte bisher erreicht wurden, um daraus sinnvoll weitere Planungen abzuleiten. Der LBB setzt sich für eine verstärkte Beteiligung im Entstehungs- und Umsetzungsprozess des MAP 3.0 ein.

Behindertenpolitisches Konzept/ Grundsatzpapier des LBB

Das Behindertenpolitische Konzept/ Grundsatzpapierdient dem Landesbehindertenbeirat als Leitfaden. Ein Handlungsleitfaden dient dem Landesbehindertenbeirat, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Brandenburg stärker in den Fokus zu nehmen und wichtige Aufgaben für die nächsten Jahre aufzuzeigen. Präventives Handeln soll dazu dienen, Barrieren nachhaltig abzubauen.

Begleitung Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes der Landesregierung, das der Landesbehindertenbeirat begleitet, macht hierdeutlich, dass die Umsetzung der UN-BRK in allen Ministerien des Landesgilt.Die Zielstellung der Landesregierung, Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und zu beseitigen, setzt voraus, das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz zu überarbeiten und anzugleichen.

30 Jahre Landesbehindertenbeirat

Der Landesbehindertenbeirat Brandenburg wurde am 2. Oktober 1992 auf Initiative der damaligen Brandenburger Sozialministerin Regine Hildebrandt und dem damaligen Landesbehindertenbeauftragten Rainer Kluge berufen.

Der LBB hat in den letzten 30 Jahren Schwierigkeiten überwunden, um die Rechte von Menschen mit Behinderung in Brandenburg zu stärken.
Auch im Jahr 2022 treten wir dafür ein, die Inklusion in allen Bereichen Brandenburgs weiter voranzubringen.

 

Begleitung und Umsetzung BTHG

Seit 2017 wird das Bundesteilhabegesetz in insgesamt vier Reformstufen umgesetzt, mit dem Ziel, bis zum Anfang des Jahres 2023 die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auszuweiten.
Der Landesbehindertenbeirat vertritt in sozialpolitischen Gremien auf Landesebene wie der Brandenburger Kommission und der AG nach § 94 Abs. 4 SGB IX die Interessen von Menschen mit Behinderungen.

Im vergangenen Jahr wurde der Abschluss der Vereinbarungen zum Landesrahmenvertrag zur Umstrukturierung der Eingliederungshilfe um ein Jahr verlängert, was der Landesbehindertenbeirat stark kritisierte.
Dieses Jahr wird der Landesbehindertenbeirat weiterhin die Selbstbestimmung und die Personenzentrierung von Menschen mit Behinderungen stärken und den Wechsel weg vom Fürsorgesystem und hin zu echter Teilhabe an der Gesellschaft tatkräftig mittragen und unterstützen. 

Begleitung Umsetzung MAP 2 und 3

Priorität hat unter anderem die Auswertung der Umsetzung des MAP 2.0 sowie die Begleitung der Umsetzung der MAP. Es bedarf einer transparenten Auswertung, welche Punkte bisher erreicht wurden, um daraus sinnvoll weitere Planungen abzuleiten. Der LBB setzt sich für eine verstärkte Beteiligung im Entstehungs- und Umsetzungsprozess des MAP 3.0 ein.

Behindertenpolitisches Konzept/ Grundsatzpapier des LBB

Das Behindertenpolitische Konzept/ Grundsatzpapierdient dem Landesbehindertenbeirat als Leitfaden. Ein Handlungsleitfaden dient dem Landesbehindertenbeirat, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Brandenburg stärker in den Fokus zu nehmen und wichtige Aufgaben für die nächsten Jahre aufzuzeigen. Präventives Handeln soll dazu dienen, Barrieren nachhaltig abzubauen.

Begleitung Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes der Landesregierung, das der Landesbehindertenbeirat begleitet, macht hierdeutlich, dass die Umsetzung der UN-BRK in allen Ministerien des Landesgilt.Die Zielstellung der Landesregierung, Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und zu beseitigen, setzt voraus, das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz zu überarbeiten und anzugleichen.

30 Jahre Landesbehindertenbeirat

Der Landesbehindertenbeirat Brandenburg wurde am 2. Oktober 1992 auf Initiative der damaligen Brandenburger Sozialministerin Regine Hildebrandt und dem damaligen Landesbehindertenbeauftragten Rainer Kluge berufen.

Der LBB hat in den letzten 30 Jahren Schwierigkeiten überwunden, um die Rechte von Menschen mit Behinderung in Brandenburg zu stärken.
Auch im Jahr 2022 treten wir dafür ein, die Inklusion in allen Bereichen Brandenburgs weiter voranzubringen.

 


2021

  • Der Landesbehindertenbeirat wird sich auch im Jahr 2021 für ein inklusives und barrierefreies Brandenburg einsetzen
  • Auch 2021 werden die Schwerpunktaufgaben nach dem LBB Positionspapier des vergangenen Jahres fortgeführt - dazu wird ein Behindertenpolitisches Konzept für den Landesbehindertenbeirat erarbeitet sowie die Grundprinzipien der Aufgaben definiert
  • Die Novellierung des Gesetzes des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BbgBGG) bleibt auch 2021 eine Forderung an die Landesregierung
  • Die Fortschreibung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung wird der LBB begleiten.
  • Eine gute medizinische Versorgung ist für die meisten selbstverständlich. Für viele Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen gilt dies jedoch nicht. Der Landesbehindertenbeirat setzt sich dafür, dass Menschen mit Behinderungen stärker berücksichtigt werden müssen, um Diskriminierung auch und gerade in Corona-Zeiten zu verhindern.
  • 2021 wird der Landesbehindertenbeirat turnusgemäß die nunmehr 9. Behindertenpolitische Konferenz ausrichten. Auf dieser Konferenz werden zu ausgewählten aktuellen Themen mit Vertreter*innen aus Politik, Kommunen, Vereinen und Verbänden, die Situation von Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg thematisiert.
  • Der Landesbehindertenbeirat wird sich auch im Jahr 2021 für ein inklusives und barrierefreies Brandenburg einsetzen
  • Auch 2021 werden die Schwerpunktaufgaben nach dem LBB Positionspapier des vergangenen Jahres fortgeführt - dazu wird ein Behindertenpolitisches Konzept für den Landesbehindertenbeirat erarbeitet sowie die Grundprinzipien der Aufgaben definiert
  • Die Novellierung des Gesetzes des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BbgBGG) bleibt auch 2021 eine Forderung an die Landesregierung
  • Die Fortschreibung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung wird der LBB begleiten.
  • Eine gute medizinische Versorgung ist für die meisten selbstverständlich. Für viele Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen gilt dies jedoch nicht. Der Landesbehindertenbeirat setzt sich dafür, dass Menschen mit Behinderungen stärker berücksichtigt werden müssen, um Diskriminierung auch und gerade in Corona-Zeiten zu verhindern.
  • 2021 wird der Landesbehindertenbeirat turnusgemäß die nunmehr 9. Behindertenpolitische Konferenz ausrichten. Auf dieser Konferenz werden zu ausgewählten aktuellen Themen mit Vertreter*innen aus Politik, Kommunen, Vereinen und Verbänden, die Situation von Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg thematisiert.

2020

  • Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Brandenburg wird nach unserer Erkenntnis noch vielfältige Anstrengungen erfordern, um den Menschen mit Behinderung bedarfsdeckende und individuelle Angebote zur Teilhabe machen zu können. Der Landesbehindertenbeirat wird die Umsetzung auch im Jahr 2020 als eine Hauptaufgabe begleiten.
  • Die Begleitung zur Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung 2.0 bleibt eine Grundlage, der Landesregierung Empfehlungen zu geben.
  • Die Forderung nach einer Novellierung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes werden wir auch in 2020 erheben. Es darf nicht sein, dass das BbgBGG ständig im Rahmen anderer Landesgesetze geändert wird, ohne dies grundsätzlich zu diskutieren.
  • Barrierefreiheit muss weitergedacht werden als bisher, sie ist wichtige Voraussetzung für gleichwertige Lebensbedingungen und selbstbestimmte Teilhabe und zwar nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für uns alle.
  • Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Brandenburg wird nach unserer Erkenntnis noch vielfältige Anstrengungen erfordern, um den Menschen mit Behinderung bedarfsdeckende und individuelle Angebote zur Teilhabe machen zu können. Der Landesbehindertenbeirat wird die Umsetzung auch im Jahr 2020 als eine Hauptaufgabe begleiten.
  • Die Begleitung zur Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung 2.0 bleibt eine Grundlage, der Landesregierung Empfehlungen zu geben.
  • Die Forderung nach einer Novellierung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes werden wir auch in 2020 erheben. Es darf nicht sein, dass das BbgBGG ständig im Rahmen anderer Landesgesetze geändert wird, ohne dies grundsätzlich zu diskutieren.
  • Barrierefreiheit muss weitergedacht werden als bisher, sie ist wichtige Voraussetzung für gleichwertige Lebensbedingungen und selbstbestimmte Teilhabe und zwar nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für uns alle.

2019

Die nunmehr 8. Behindertenpolitische Konferenz des Landesbehindertenbeirates, findet am 07. Juni 2019 statt. Wir wollen mit Politikern, Mitarbeitern von Ministerien und kommunalen Interessenvertretern über Erfolge, aber auch noch nicht Erreichtes zum Stand der Umsetzung „10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention - Brandenburg zieht Bilanz“ diskutieren.

Die Begleitung der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, sowie das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 2.0 bleibt auch weiterhin Schwerpunkt unserer Arbeit.

Die nunmehr 8. Behindertenpolitische Konferenz des Landesbehindertenbeirates, findet am 07. Juni 2019 statt. Wir wollen mit Politikern, Mitarbeitern von Ministerien und kommunalen Interessenvertretern über Erfolge, aber auch noch nicht Erreichtes zum Stand der Umsetzung „10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention - Brandenburg zieht Bilanz“ diskutieren.

Die Begleitung der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, sowie das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 2.0 bleibt auch weiterhin Schwerpunkt unserer Arbeit.


2018

Mit In Kraft treten des Bundesteilhabegesetzes sind sich Bund und Länder in den Zielen einig: Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe, Transparenz und Verbindlichkeit im Verfahren, Umstellung auf individuelle Hilfen, die neue, flexiblere Leistungsformen eröffnet. Das erfordert in der Umsetzung und Begleitung der Strukturierung des Gesamtverfahrens, eine einvernehmliche Abstimmung mit den Kommunen und den Leistungserbringern, unter Einbeziehung der Interessensverbände der Menschen mit Behinderungen
Wie auf der 7. Behindertenpolitischen Konferenz deutlich wurde, ist die Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt
Ab dem 01.01.2018 sind nach dem BTHG für Menschen mit Behinderungen zwei neue Alternativen zur WfbM, vorgesehen um auf den 1. Arbeitsmarkt eine Chance zu bekommen.

  • „Budget für Arbeit“
  • „Andere Leistungsanbieter“

Der Landesbehindertenbeirat Brandenburg bekräftigt seine Bereitschaft, ein verlässlicher Partner im Prozess der Umsetzung des BTHG aktiv und verantwortungsvoll mitzuwirken. Diese Herausforderung, die nur gemeinsam mit allen Verantwortlichen umzusetzen ist, stellt sich der Landesbehindertenbeirat

Die Begleitung zur Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket 2.0 der Landesregierung bleibt ebenfalls ein Schwerpunkt der Arbeit des Landesbehindertenbeirates für 2018

Eine Novellierung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) hält der Landesbehindertenbeirat entgegen der Stellungnahme des MASGF für dringend erforderlich. Dafür werden wir uns als Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen einsetzen.

Damit eine kontinuierliche Partizipation der Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderungen auf Landesebene auch sichergestellt wird und der Landesbehindertenbeirat seine Rolle auch gerecht wird, sollen diese sich auch im BbgBGG widerfinden.

Eine stabile, dauerhafte und hauptamtliche unterstützende Assistenz ist notwendig, damit der LBB auch perspektivisch seine Aufgaben als Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg erfolgreich fortsetzen kann.

Die Landesregierung und den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen beraten, ihnen Empfehlungen zu geben, das wird der Landesbehindertenbeirat mit seinen Mitgliedern auch 2018 aktiv weiterführen.

Mit In Kraft treten des Bundesteilhabegesetzes sind sich Bund und Länder in den Zielen einig: Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe, Transparenz und Verbindlichkeit im Verfahren, Umstellung auf individuelle Hilfen, die neue, flexiblere Leistungsformen eröffnet. Das erfordert in der Umsetzung und Begleitung der Strukturierung des Gesamtverfahrens, eine einvernehmliche Abstimmung mit den Kommunen und den Leistungserbringern, unter Einbeziehung der Interessensverbände der Menschen mit Behinderungen
Wie auf der 7. Behindertenpolitischen Konferenz deutlich wurde, ist die Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt
Ab dem 01.01.2018 sind nach dem BTHG für Menschen mit Behinderungen zwei neue Alternativen zur WfbM, vorgesehen um auf den 1. Arbeitsmarkt eine Chance zu bekommen.

  • „Budget für Arbeit“
  • „Andere Leistungsanbieter“

Der Landesbehindertenbeirat Brandenburg bekräftigt seine Bereitschaft, ein verlässlicher Partner im Prozess der Umsetzung des BTHG aktiv und verantwortungsvoll mitzuwirken. Diese Herausforderung, die nur gemeinsam mit allen Verantwortlichen umzusetzen ist, stellt sich der Landesbehindertenbeirat

Die Begleitung zur Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket 2.0 der Landesregierung bleibt ebenfalls ein Schwerpunkt der Arbeit des Landesbehindertenbeirates für 2018

Eine Novellierung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) hält der Landesbehindertenbeirat entgegen der Stellungnahme des MASGF für dringend erforderlich. Dafür werden wir uns als Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen einsetzen.

Damit eine kontinuierliche Partizipation der Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderungen auf Landesebene auch sichergestellt wird und der Landesbehindertenbeirat seine Rolle auch gerecht wird, sollen diese sich auch im BbgBGG widerfinden.

Eine stabile, dauerhafte und hauptamtliche unterstützende Assistenz ist notwendig, damit der LBB auch perspektivisch seine Aufgaben als Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg erfolgreich fortsetzen kann.

Die Landesregierung und den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen beraten, ihnen Empfehlungen zu geben, das wird der Landesbehindertenbeirat mit seinen Mitgliedern auch 2018 aktiv weiterführen.


2017

  • Die Landesregierung zeigt mit der Fortschreibung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket 2.0, das im Dezember 2016 im Parlament verabschiedet wurde, deutlich den politischen Willen, die UN-BRK in Brandenburg weiter voranzubringen und bündelt ressortübergreifend inhaltliche Maßnahmen, die das Leben von Menschen mit und ohne Behinderung verbessern sollen.
  • Der Landesbehindertenbeirat wird diesen Weg auch 2017 weiter begleiten, der Landesregierung Empfehlungen geben und auf Defizite hinweisen. Wir werden Problemfelder der Behindertenpolitik stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen.
  • Die Prüfung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes hinsichtlich seiner Wirkung werden wir nachdrücklich einfordern.
  • Die 7. Behindertenpolitische Konferenz des Landesbehindertenbeirat zum Thema „Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung“
  • Die Landesregierung zeigt mit der Fortschreibung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket 2.0, das im Dezember 2016 im Parlament verabschiedet wurde, deutlich den politischen Willen, die UN-BRK in Brandenburg weiter voranzubringen und bündelt ressortübergreifend inhaltliche Maßnahmen, die das Leben von Menschen mit und ohne Behinderung verbessern sollen.
  • Der Landesbehindertenbeirat wird diesen Weg auch 2017 weiter begleiten, der Landesregierung Empfehlungen geben und auf Defizite hinweisen. Wir werden Problemfelder der Behindertenpolitik stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen.
  • Die Prüfung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes hinsichtlich seiner Wirkung werden wir nachdrücklich einfordern.
  • Die 7. Behindertenpolitische Konferenz des Landesbehindertenbeirat zum Thema „Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung“

2016

  • Die Begleitung und kontinuierliche Informationen und Einbeziehung des LBB zur Fortsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmepakets der Landesregierung
  • Kritische Begleitung der geplanten Verwaltungsstrukturreform und die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen
  • Wie hat sich das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz vom Februar 2013 bewährt. Stellungnahme des Landesbehindertenbeirates
  • Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung – wie wurden die Forderungen nach der Behindertenpolitischen Konferenz des LBB mitberücksichtigt

  • Die Begleitung und kontinuierliche Informationen und Einbeziehung des LBB zur Fortsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmepakets der Landesregierung
  • Kritische Begleitung der geplanten Verwaltungsstrukturreform und die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen
  • Wie hat sich das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz vom Februar 2013 bewährt. Stellungnahme des Landesbehindertenbeirates
  • Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung – wie wurden die Forderungen nach der Behindertenpolitischen Konferenz des LBB mitberücksichtigt

2015

  • Die Begleitung, kontinuierliche Einbeziehung und Information zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Brandenburg
  • des Behindertenpolitischen Maßnahmepakets der Landesregierung Brandenburg wird auch 2015 ein Schwerpunkt der Arbeit des Landesbehindertenbeirates sein.
  • Nicht nur die Empfehlungen einer stärkeren kooperativen Zusammenarbeit in allen Ministerien weiter einfordern, sondern auch die Weiterführung des Bad Saarower Kreises einfordern, das ein wichtiges Gremium ist, um die Weiterführung des Behindertenpolitischen Maßnahmepaket mit zu Ziele mit vorzubereiten und auf den Weg zu bringen.
  • Die nächste, nunmehr 6. Behindertenpolitische Konferenz des Landesbehindertenbeirates, ist im Oktober 2015 geplant. Menschen mit Behinderungen werden in eigener Sache sprechen, die Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmepakets kritisch hinterfragen und mit Vertretern der Landesregierung und anderen Verantwortlichen zu ausgewählten Themen diskutieren.
  • Die Begleitung, kontinuierliche Einbeziehung und Information zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Brandenburg
  • des Behindertenpolitischen Maßnahmepakets der Landesregierung Brandenburg wird auch 2015 ein Schwerpunkt der Arbeit des Landesbehindertenbeirates sein.
  • Nicht nur die Empfehlungen einer stärkeren kooperativen Zusammenarbeit in allen Ministerien weiter einfordern, sondern auch die Weiterführung des Bad Saarower Kreises einfordern, das ein wichtiges Gremium ist, um die Weiterführung des Behindertenpolitischen Maßnahmepaket mit zu Ziele mit vorzubereiten und auf den Weg zu bringen.
  • Die nächste, nunmehr 6. Behindertenpolitische Konferenz des Landesbehindertenbeirates, ist im Oktober 2015 geplant. Menschen mit Behinderungen werden in eigener Sache sprechen, die Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmepakets kritisch hinterfragen und mit Vertretern der Landesregierung und anderen Verantwortlichen zu ausgewählten Themen diskutieren.

2014

  • Die Begleitung und kontinuierliche Informationen und Einbeziehung des LBB zur Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmepakets wird auch 2014 ein Schwerpunkt der Arbeit des LBB sein.
  • stärkere Einflussnahme auch auf andere Ministerien weiter einfordern
  • unsere Öffentlichkeitsarbeit weiter in den Fokus unserer Arbeit stellen
  • Prüfsteine für die Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl in Brandenburg am 14. September 2014
  • Pressemitteilung des MASF: „Design für Alle“: Baaske verleiht ersten Brandenburger Inklusionspreis vom 07.07.2014
  • Landesbehindertenbeirat am 25.April zum Gespräch bei Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: In den vergangenen Jahren haben die Vorsitzende und StellvertreterInn des Landesbehindertenbeirats mit dem Landesbehindertenbeauftragten in einem regelmäßig stattgefundenen Arbeitsgespräch beim Ministerpräsident die Gelegenheit genutzt, Erfolge, aber auch über bestehende Defizite der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Brandenburg aufmerksam zu machen.
    Am 25. April konnten wir diese Tradition fortsetzen und in einem Antritts- und Arbeitsgespräch bei Ministerpräsident Dietmar Woidke die Aufgaben des Landesbehindertenbeirates vorstellen.
    Schwerpunkte waren:
    • Die Begleitung der Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmepakets der Landesregierung durch den Landesbehindertenbeirat,
    • Die Durchsetzung von Barrierefreiheit als eine wesentliche Voraussetzung einer vollen Teilhabe
    • Eine Vertretung der Menschen mit Behinderung in den Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg.
    • Inklusion – Anspruch und Wirklichkeit im Land Brandenburg

  • Die Begleitung und kontinuierliche Informationen und Einbeziehung des LBB zur Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmepakets wird auch 2014 ein Schwerpunkt der Arbeit des LBB sein.
  • stärkere Einflussnahme auch auf andere Ministerien weiter einfordern
  • unsere Öffentlichkeitsarbeit weiter in den Fokus unserer Arbeit stellen
  • Prüfsteine für die Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl in Brandenburg am 14. September 2014
  • Pressemitteilung des MASF: „Design für Alle“: Baaske verleiht ersten Brandenburger Inklusionspreis vom 07.07.2014
  • Landesbehindertenbeirat am 25.April zum Gespräch bei Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: In den vergangenen Jahren haben die Vorsitzende und StellvertreterInn des Landesbehindertenbeirats mit dem Landesbehindertenbeauftragten in einem regelmäßig stattgefundenen Arbeitsgespräch beim Ministerpräsident die Gelegenheit genutzt, Erfolge, aber auch über bestehende Defizite der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Brandenburg aufmerksam zu machen.
    Am 25. April konnten wir diese Tradition fortsetzen und in einem Antritts- und Arbeitsgespräch bei Ministerpräsident Dietmar Woidke die Aufgaben des Landesbehindertenbeirates vorstellen.
    Schwerpunkte waren:
    • Die Begleitung der Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmepakets der Landesregierung durch den Landesbehindertenbeirat,
    • Die Durchsetzung von Barrierefreiheit als eine wesentliche Voraussetzung einer vollen Teilhabe
    • Eine Vertretung der Menschen mit Behinderung in den Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg.
    • Inklusion – Anspruch und Wirklichkeit im Land Brandenburg